Icon eines StudentenOrganisation und Prüfungsleistungen

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Einleitung

Wirtschaftsinformatik II setzt sich aus Vorlesung bzw. seminaristischem Unterricht (SU) und einer Übung (Ü) zusammen. Es handelt sich hierbei zwei getrennte Lehrveranstaltungen, die jeweils für sich erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Deshalb gibt es in der Vorlesung und in der Übung Prüfungsleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss erbracht werden müssen.

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Hintergrund

Inhaltlich gibt es zwischen der Vorlesung und der Übung einen Zusammenhang. In der Vorlesung werden die Lehrinhalte behandelt, die in einer anschließenden Übung praktisch angewandt und im nachfolgenden Selbststudium gefestigt werden. Deshalb greift die Übung stets die Themen der Vorlesung auf. Im Rahmen der Übung sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Sie dienen einerseits als notwendige Leistungsnachweise im Sinne der Prüfungsordnung. Andererseits sollen sie zur kontinuierlichen Bearbeitung des Stoffs der Lehreinheiten anregen und regelmäßige Rückmeldung zum individuellen Lernstand geben. Die Prüfungsleistungen der Übung behandeln dabei stets den Stoff der Vorlesung. Dadurch bereiten sie auch gezielt auf die Klausur vor, mit der die Vorlesung als Prüfungsleitung abschließt. Das Bestehen der Übung ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

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Vorlesung/seminaristischer Unterricht

  • Ziel: Vermittlung des Stoffs der Lehreinheiten und Überleitung zur Übung und zum Selbststudium.
  • Voraussetzung:
    • Es gibt keine formale Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorlesung/dem seminaristischen Unterricht. Insbesondere ist es nicht erforderlich, die Veranstaltung Wirtschaftsinformatik 1 bereits erfolgreich abgeschlossen zu haben.
    • Inhaltlich wird aber auf Wirtschaftsinformatik 1 aufgebaut, so dass die entsprechenden Kenntnisse vorausgesetzt werden. Es ist aber kein Nachweis dieser Kenntnisse für die Teilnahme an der Vorlesung/dem seminaristischen Unterricht zu erbringen.
  • Prüfungsleistung: Klausur am Ende des Semesters (Termine siehe hier.)
  • Bewertung: Klausurnote mit 100% Gewicht an der Gesamtnote
  • Abschluss: Veranstaltung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Klausur bestanden ist
  • Umfang: wöchentlich 2 SWS
  • Anwesenheitspflicht: nein
  • Hinweise:
    • Studierende, die ihren 3. Prüfungsversuch antreten, vereinbaren bitte zu Beginn des Semesters einen Temin in meiner Sprechstunde. Wir wollen gemeinsam eine individuelle Lernstrategie erarbeiten, die zum erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung beitragen soll.
    • Das Bestehen der Übung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

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Übungen

  • Ziel: Praktische Anwendung und Festigung des Stoffs der Lehreinheit
  • Voraussetzung: Formale Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung ist das Bestehen eines Eingangstests nach § 6 (9) RSPO 2012, der zu Beginn des Semesters geschrieben wird. Dies ist erforderlich, weil die praktische Übung inhaltlich auf Wirtschaftsinformatik 1 aufbaut und die entsprechenden Kenntnisse deshalb vorhanden sein müssen.
  • Prüfungsleistung: Tests, die während der Übungszeit am Tag des Seminars geschrieben werden. Die Teilnahme an allen Tests ist Pflicht.
  • Bewertung: die Veranstaltung wird mit Erfolg (m.E.) oder ohne Erfolg (o.E.) abgeschlossen
  • Abschluss: Veranstaltung ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn an allen Test teilgenommen wurde und die Summe der erreichten Punkte aus allen Tests mindestens 50% der insgesamt erreichbaren Punkte ergibt. (Der Eingangstest wird bei der Punktezahl nicht berücksichtigt.)
    Beispiel: Es wurden drei Test geschrieben. In Test 1 konnten 40 Punkte erzielt werden, in Test 2 konnten 35 Punkte erzielt werden und in Test 3 konnten 45 Punkte erzielt werden. In Summe konnten in allen drei Tests 120 Punkte erreicht werden. Wenn 60 oder mehr Punkte durch einen Studierenden erreicht werden, wird die Übung mit Erfolg abgeschlossen. Studierender A hat im 1. Test 15 Punkte, im 2. Test 30 Punkte und im 3. Test 20 Punkte erzielt. Er hat in Summe 65 Punkte erzielt und deshalb die Veranstaltung mit Erfolg abgeschlossen. Studierender B hat im 1. Test 30 Punkte, im 2. Test 10 Punkte und im 3. Test 15 Punkte erzielt. Er hat in Summe 55 Punkte erzielt und deshalb die Veranstaltung ohne Erfolg abgeschlossen. (Achtung: Das ist nur ein Beispiel, die tatsächliche Anzahl der Test und die Punktzahlen können in Ihrem Semester vom Beispiel abweichen.)
  • Umfang: Wöchentlich in zwei Übungsgruppen (22 Teilnehmer) je 2 SWS
  • Anwesenheitspflicht: nur zu den Terminen der Tests besteht Anwesenheitspflicht, darüber hinaus gibt es keine generelle Anwesenheitspflicht
  • Hinweise:
    • Studierende, die ihren 3. Prüfungsversuch antreten, vereinbaren bitte zu Beginn des Semesters einen Temin in meiner Sprechstunde. Wir wollen gemeinsam eine individuelle Lernstrategie erarbeiten, die zum erfolgreichen Abschluss der Veranstaltung beitragen soll.
    • Es gibt keine alternative Form der Leistungserbringung. Insbesondere gibt es für die Übung keinen zweiten Prüfungszeitraum, da die Übung vorlesungsbegleitend zu absolvieren ist.
    • Wird ein Test nicht geschrieben und wird auch der dazu angebotene Nachschreibetermin versäumt, erfolgt die Bewertung des Tests mit 0 Punkten. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die vorlesungsbegleitende Erbringung der Übungsleistung nicht nachgewiesen werden kann. An der weiteren Übung darf teilgenommen werden, so dass ein Ausgleich der fehlenden Punkte durch nachfolgende Tests prinzipiell möglich ist.
    • Wenn Studierende systematisch den Tests fernbleiben (z.B. durch wiederholtes Vorlegen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die sich genau auf die angekündigten Termine der Tests beziehen) und deshalb davon auszugehen ist, dass ihnen der Nachweis der erbrachten Übungsleistung nicht möglich ist, ist die weitere Teilnahme nicht sinnvoll. Diese Studierenden müssen dann entweder einen Prüfungsrücktritt durchführen oder sie müssen einen Rücktritt aus besonderem Grund beantragen. Über den Rücktritt entscheidet der Prüfungsausschuss. Beim Rücktritt aus besonderem Grund reicht dem Prüfungsausschuss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Allgemeinen nicht aus. Es muss ein aussagekräftiges Attest vorgelegt werden.

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Tutorium

Es gibt kein Tutorium.

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