Schlussfolgerungen


Auf dieser Website wurde anhand von abstrakt generellen Referenzmodellen gezeigt, wie die beiden Elemente des eGovernment – Verwaltungsprozesse und Informations- und Kommunikationstechnik – systematisch und nachvollziehbar zusammengeführt werden können. Die mit eGovernment angestrebte Prozessintragration kann nicht gelingen wenn die dazu erforderliche IT_Architektur Defiziete aufweist.

Eine solche IT-Architektur kann nur entwickelt werden, wenn die dafür erforderliche Ingenieursleistung erbracht wird, die in der bisherigen eGovernment-Auseinandersetzung nicht ausreichend gewürdigt wurde. Die notwendige Ingenieursleistung beschränkt sich aber nicht nur auf die hier illustrierte methodische Analyse von Anforderungen und deren Umsetzung in einem adäquaten Anwendungssystem und einer Architektur. Beispielsweise ermöglicht erst das Wissen um Details der technischen Möglichkeiten einer IuK die Konzeption optimaler Verwal­tungs­prozesse.

eGovernment erfordert der Verwaltungswissenschaftlichen Sicht eben auch die detaillierte Auseinandersetzung mit technischen Möglichkeiten und ingenieursmäßigen Vorgehensweisen der Software- und Systementwicklung.